Habilitation
Über die Promotion hinaus ist an der STH Basel auch die Habilitation möglich. Die Habilitation ist die Befähigung zur Professur (venia legendi) und die höchste akademische Qualifikationsstufe im deutschen Sprachraum, die grundsätzlich nur von Universitäten und universitären Institutionen vergeben werden kann.
Die Habilitationsordnung der STH Basel orientiert sich an universitären Habilitationsordnungen. Auf Forschungsfreiheit im Sinn der Bonner Erklärung wird ausdrücklich Wert gelegt wird.
Zulassungsvoraussetzung zur Habilitation ist der Nachweis einer überdurchschnittlichen Promotionsleistung, die in der Regel im Fach Theologie erbracht und mindestens mit dem Prädikat «magna cum laude» ausgezeichnet wurde.
Habilitationen sind, ähnlich wie Promotionen, einem Fachbereich zugeordnet.
Habilitationsschrift
Grundlage der Habilitation ist die Ausarbeitung einer Habilitationsschrift. Sie soll ein eigenständiger, das Niveau von Promotionsleistungen deutlich übersteigender Forschungsbeitrag sein und die Wissenschaft produktiv weiterbringen. Habilitandinnen und Habilitanden sind bereits eigenständige, ausgewiesene Mitglieder der Scientific community. Deshalb findet auch keine eigene Aufnahmeprüfung statt. Allerdings werden die Habilitierenden auf Empfehlung des künftigen Betreuers, der Ordentlicher Professor bzw. Fachbereichsleiter sein muss, vom gesamten Kollegium der STH Basel aufgenommen und unterstützt.
Nach Vorlage der Habilitationsschrift wird eine Habilitationskommission gebildet, wobei in jedem Fall Kolleginnen und Kollegen anderer Universitäten zu Gutachten herangezogen werden.
Habilitationsleistung
Bei positiver Gutachtenlage (Benotungen werden nicht mehr vergeben) wird ein hochschulöffentliches Kolloquium angesetzt. Es bildet den ersten Teil der mündlichen Habilitationsleistung. Dabei präsentiert der Habilitierende die eigene Arbeit thesenhaft und verteidigt sie in einem anspruchsvollen Fachgespräch. Den zweiten Teil bildet dann ein Habilitationsvortrag, der wiederum eingehend diskutiert wird.
Bei Bestehen der gesamten Habilitationsleistung darf der Habilitierende den Titel Dr. theol. habil. führen und ist als Privatdozent (Privatdozentin) Mitglied des Lehrkörpers der STH Basel, mit der Verpflichtung, unentgeltlich ein zweistündiges Lehrdeputat wahrzunehmen. Davon kann er/sie auf Antrag vorübergehend freigestellt werden.
Berufsperspektiven
Habilitierte Personen können sich auf Professuren oder andere Führungspositionen in der Wissenschaft ausserhalb der STH Basel bewerben. Professuren an der STH Basel können sie in der Regel nur übernehmen, wenn sie vorher einen anderen, externen Ruf erhalten haben.
Durch die Habilitation wirkt die STH Basel also an der Förderung der künftigen akademischen Elite der Theologie mit.
Anmeldung & Informationen
Anmeldung
Zur Anmeldung für das Habilitationsprogramm an der STH Basel benutzen Sie bitte folgendes Formular:
Die Anmeldung bitte per Post und digital senden an:
STH Basel
Promotions- und Habilitationskommission
Mühlestiegrain 50
4125 Riehen/Basel
Schweiz
Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung eine Anmeldungs- und Bearbeitungsgebühr von CHF 1000.– fällig wird (siehe Gebühren).
Gebühren
Die Gebühren für das Habilitationsprogramm setzen sich folgendermassen zusammen:
Anmeldungs- und Bearbeitungsgebühr | CHF 1000.– |
Jahresgebühr pro begonnenes Jahr | CHF 2500.– |
Prüfungsgebühr | CHF 3000.– |
Fragen
Bei Interesse an einer Habilitation an der STH Basel und damit zusammenhängenden Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Promotions- und Habilitationskommission