Allgemeine Information Die STH Basel geht weiter vorwärts

Am 12. Oktober 2026 erlischt die Akkreditierung der STH Basel. Die STH Basel stellt sich auf eine akkreditierungsfreie Phase ein und bereitet ein neues Gesuch auf Akkreditierung vor. 

 

Wie ist es zum Entzug der Akkreditierung gekommen?

Die STH Basel wurde 2022 als universitäre Hochschule nach schweizerischem Recht akkreditiert (bis 2029). Dabei wurden Auflagen verfügt und der STH Basel eine Frist für deren Erfüllung gesetzt. Obwohl diese angegangen und aus Sicht der STH Basel erfüllt wurden, hat die überprüfende Akkreditierungsagentur noch Mängel moniert und dem Akkreditierungsrat beantragt, der STH Basel eine Nachfrist zu gewähren. Entgegen diesem Antrag hat der Akkreditierungsrat jedoch verfügt, dass der STH Basel die Akkreditierung direkt entzogen werden soll. Gegen diese Verfügung hat die STH Basel beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde wurde nun abgewiesen.

Die Leitung der STH Basel hat entschieden, den Fall nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Hochschule investiert ihre begrenzten Ressourcen lieber in einen neuen Akkreditierungsprozess. Damit wird der Entzug der Akkreditierung mit Ablauf der Rekursfrist am 12. Oktober 2026 rechtskräftig.

 
Weshalb wurde die Akkreditierung entzogen?

Aus Sicht des Akkreditierungsrats galten vier Auflagen als ungenügend erfüllt. Erstens sei die Strategie zu wenig mit dem Qualitätssicherungssystem verzahnt. Zweitens werde zu wenig klar, wie systematisch gesammelte Daten für strategische Entscheidungen genutzt werden. Drittens bestehe ein Mangel im Bereich der Gleichstellung, insbesondere wegen der rein männlichen Besetzung des Professoriums. Und viertens seien die Qualitätskreise bei der Evaluation von Lehrveranstaltungen nicht vollständig geschlossen.

Die STH Basel ist der Meinung, dass sie in allen Bereichen die Anforderungen im Wesentlichen erfüllt hat. Damals noch ausstehende Nachbesserungen sind inzwischen erfolgt: So hat die STH Basel in der turnusgemäss neu erstellten Strategie 2030 die Verzahnung mit dem Qualitätssicherungssystem explizit sichtbar gemacht. Damit verbunden ist eine klare Logik, aufgrund welcher Daten welche Entscheidungen von welchen Gremien gefällt werden. Sie hat die noch kleine Lücke im Kommunikationsprozess von Evaluationsergebnissen geschlossen, indem diese den Studierenden schriftlich zugestellt und mündlich besprochen werden. Im Bereich der Gleichstellung stellt sich die STH Basel auf den Standpunkt, dass in Berufungsprozessen die wissenschaftliche Qualität Priorität haben müsse vor anderen personellen Faktoren. So ist Frau Dr. Leonie Schweizer aufgrund ihrer wissenschaftlichen Qualität aktuell Lehrstuhlvertreterin und im Berufungsprozess als Professorin auf den Lehrstuhl für Philosophie, Religions- und Missionswissenschaft.

Es darf und muss festgehalten werden, dass die Kritikpunkte, welche zum Entzug der Akkreditierung geführt haben, nicht das Kerngeschäft der STH Basel betreffen. Die Qualität der Lehre und Forschung wurde im Akkreditierungsprozess nicht in Frage gestellt.

 
Welche Folgen hat der Wegfall der Akkreditierung?

Als Institution verliert die STH Basel das Recht, sich als eine akkreditierte universitäre Einrichtung zu bezeichnen. Sie darf sich deshalb nicht mehr «Universitäre Theologische Hochschule» nennen; in der akkreditierungsfreien Phase wird «Wissenschaftliche Theologische Hochschule» verwendet.

An die Akkreditierung ist auch das Recht gebunden, staatliche Beiträge zu beantragen. Von diesem Recht hat die STH Basel keinen Gebrauch gemacht, um die eigene Unabhängigkeit zu wahren. Daher gibt es hier keine Folgen.

Studierende können Rechte, die an die Akkreditierung der Hochschule gebunden sind, nicht mehr allgemein geltend machen. Die Mobilität im Hochschulraum wird dadurch erschwert. Die Anerkennung der Abschlüsse ist nicht mehr garantiert. Hochschulen, Universitäten und Kirchen sind aber durchaus frei, unsere Abschlüsse weiterhin anzuerkennen. 

Die STH Basel kann als Hochschule weiterhin Diplome ausstellen und Titel vergeben. Dieses Recht ist nicht an eine Akkreditierung gebunden.

 
Wie geht es weiter?

Unabhängig von der Akkreditierungssituation werden Lehre und Forschung weiterhin in der bekannt und anerkannt hohen Qualität entsprechend dem im Leitbild festgehaltenen theologischen Profil weitergeführt. Die STH Basel wird wie bisher folgende akademische Diplome und Titel ausstellen: Bachelor der Theologie; Master der Theologie; Doktor der Theologie; Habilitation in Theologie.

Im Blick auf die akkreditierungsfreie Zeit unterstützt die STH Basel Studierende, Promovierende und Habilitierende dabei, für sie gangbare Wege in die Berufspraxis zu finden im Falle, dass diese durch den temporären Entfall der Akkreditierung behindert werden sollten. Dazu wird die Zusammenarbeit mit Partner-Hochschulen verstärkt. Die STH Basel strebt mit Institutionen, in welchen Absolventinnen und Absolventen potenziell tätig sein können, sinnvolle und tragbare Übergangslösungen an.

Die STH Basel bereitet ab sofort ein neues Akkreditierungsgesuch vor. Ab 1. Januar 2027 wird Dr. Matthias Mangold mit einem 30 %-Pensum als Projektleiter Akkreditierung angestellt.

Ansprechperson bei Rückfragen:

Geschäftsführer Patrick Hafner
patrick.hafner@sthbasel.ch

Mit freundlichen Grüssen

Der Senat und die Präsidien von Stiftungsrat und Hochschulrat der STH Basel

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