Allgemeine Information Schlechte Nachrichten – und wie wir damit umgehen

Mit Urteil vom 07.09.2026 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der STH Basel gegen einen Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrats abgewiesen.

Wie ist es dazu gekommen?
Die STH Basel wurde 2022 als universitäre Hochschule nach schweizerischem Recht akkreditiert (bis 2029). Dabei wurden Auflagen verfügt und der STH Basel eine Frist für deren Erfüllung gesetzt. Obwohl diese angegangen und aus Sicht der STH Basel erfüllt wurden, hat die überprüfende Akkreditierungsagentur noch Mängel moniert und dem Akkreditierungsrat beantragt, der STH Basel eine Nachfrist zu gewähren. Entgegen diesem Antrag hat der Akkreditierungsrat jedoch verfügt, dass der STH Basel die Akkreditierung direkt entzogen werden soll. Gegen diese Verfügung hat die STH Basel beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde wurde nun abgewiesen.

Wie weiter?
Die STH Basel kann den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bis zum 12. Oktober ans Bundesgericht weiterziehen.
Ganz unbesehen davon werden Lehre und Forschung weiterhin in der bekannt und anerkannt hohen Qualität weitergeführt! Und das Recht der STH Basel, Titel für ihre Abschlüsse zu verleihen, ist nicht an die Akkreditierung gebunden.

Mit freundlichen Grüssen
Senat und die Präsidien von Stiftungsrat und Hochschulrat

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