Das Konkordat für die Ausbildung der reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst hat mit Entscheid vom 26. November 2015 eine neue Regelung für den Eintritt ins Lernvikariat für STH-Absolventen getroffen.

Das Konkordat für die Ausbildung der reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst hat mit Entscheid vom 26. November 2015 eine neue Regelung für den Eintritt ins Lernvikariat für STH-Absolventen getroffen.